Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Schneider & Ehret GmbH mit Sitz in Lünen (Nordrhein-Westfalen) ist bemüht, ihre Website www.schneiderundehret.de im Sinne eines möglichst barrierefreien Zugangs zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist derzeit teilweise gemäß den Vorgaben der Barrierefreien‑Informationstechnik‑Verordnung NRW (BITV NRW) und der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 konform. Die folgenden Punkte sind noch nicht vollständig umgesetzt:

  • Einige Bilder auf der Website verfügen nicht über ausreichende Alternativtexte.
  • Tastaturnavigation ist an manchen Stellen noch eingeschränkt.

Technische Umsetzung

  • Wir erstellen regelmäßig Alt‑Texte für Grafiken und prüfen diese auf Informationsgehalt.
  • Die Tastaturnavigation wird anhand von Standardtestverfahren überprüft.


Erstellung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2025 erstellt. Nach einer technischen Selbstbewertung basierend auf BITV NRW erfolgte die letzte Aktualisierung am selben Datum.


Feedback & Barrieren melden

Wir freuen uns über Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website. Bitte wenden Sie sich bei technischen Hindernissen oder Fragen an:

E-Mail: info@schneiderundehret.de 

Telefon: +49 231 987306-0

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.


Durchsetzungs- und Beschwerdemöglichkeit

Obwohl Schneider & Ehret® als privatwirtschaftliches Unternehmen derzeit gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine Schlichtungsstelle zu benennen, möchten wir Transparenz bieten.

Für Anliegen zur Barrierefreiheit können Sie sich an die zuständige Stelle des Bundeslandes NRW wenden:


Ombudsstelle & Überwachungsstelle Barrierefreiheit NRW

E-Mail (Überwachungsstelle): ueberwachungsstelle‑nrw@it.nrw.de   

E-Mail (Ombudsstelle): ombudsstelle‑barrierefreie‑it@mags.nrw.de  

Telefon Ombudsstelle: +49 211 855‑3451 

Diese Stellen sind primär für öffentliche Stellen zuständig, bieten jedoch eine Anlaufstelle im Zweifelsfall.


Hinweise

Schneider & Ehret® strebt kontinuierlich die Verbesserung der Barrierefreiheit an – auch wenn aktuell keine gesetzliche Pflicht besteht.

Anpassungen erfolgen sukzessive, mit Fokus auf Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und gesetzeskonforme Standards gemäß BITV und WCAG.